Für Hinweisgeber*innen

Das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HinSchG) ist ein gesetzlicher Rahmen, der darauf abzielt, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wenn sie Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Organisationen melden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Mechanismen einzurichten, um Hinweise von Mitarbeitenden oder externen Personen zu empfangen, zu prüfen und vertraulich zu behandeln. Die Identität der Hinweisgebenden soll dabei geschützt werden. Die Hinweisempfängerinnen und -empfänger sind dazu verpflichtet, eingehende Hinweise zu bearbeiten, zu konkretisieren und an die zuständigen Entscheidungsträger*innen innerhalb der Organisation weiterzuleiten. Das Gesetz dient der Förderung einer offenen Unternehmenskultur und der Verhinderung von Korruption, Betrug und anderen Missständen.

Missstände, die durch das Hinweisgeberschutzgesetz adressiert werden können, umfassen unter anderem:

  • Korruption und Bestechung
  • Wirtschaftskriminalität
  • Betrug und Unterschlagung
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Verletzung von Umwelt- und Gesundheitsstandards
  • Mobbing und Belästigung
  • Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
  • Verstöße gegen Arbeitssicherheitsvorschriften
  • Illegale Preisabsprachen und Kartellbildung
  • Verletzung von Verbraucherrechten

 

Gesetzestext

Informationen WKO

 

Bitte beachten:
Die Hinweisempfänger*innen sind verantwortlich für die anonyme Kommunikation mit der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber, die Konkretisierung der Wahrnehmung der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers und die Weiterleitung an Entscheidungsträger*innen (Geschäftsführung, Aufsichtsrat). Die Hinweisempfänger*innen sind nicht für die getroffenen Entscheidungen verantwortlich, sie kommunizieren diese lediglich an die Hinweisgeberin oder den Hinweisgeber zurück.

Hinweise können über folgenden Link anonym gemeldet werden. Sie erhalten eine Rückmeldung innerhalb von einem Monat über die getroffenen Maßnahmen.

Link zur Hinweisübermittlung